Bei der Arbeit werden Arbeitnehmer/innen durch die Anforderungen, ihrer Tätigkeit belastet. Diese Belastungen können einerseits die Weiterentwicklung fördern – sofern sie zu den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen der Person passen. Sie können sich aber auch negativ auswirken. In diesem Fall spricht man von Fehlbelastungen. Eine Fehlbelastung ist zu viel, zu wenig oder eine falsche Anforderung, die den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen nicht entspricht.
Belastende Faktoren können beispielsweise sein:
Unter der Evaluation psychischer Fehlbelastungen ist ein Prozess zu verstehen, bei dem alle Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen, denen Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, systematisch ermittelt, beurteilt und behoben werden. Dazu stehen verschiedene wissenschaftlich fundierte Instrumente zur Verfügung.
Die Evaluation psychischer Fehlbelastungen basiert auf dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und beinhaltet zusammengefasst folgende vier Bereiche für Fehlbelastungen (Vgl. ÖNORM EN ISO 10075-1):
1. Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten (z.B.: quantitative Arbeitsanforderungen, emotionale Belastung, Über- oder Unterforderung durch die Aufgaben)
2. Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmittel)
3. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (z.B.: Arbeitszeitgestaltung, unklare od. widerspruchliche Ziele & Zuständigkeiten, Rollenkonflikte, Feedback)
4. Sozial- und Organisationsklima (z.B.: Arbeitsplatz(un)sicherheit, soziale Unterstützung durch Führungskräfte, soziale Beziehungen, Arbeitszufriedenheit, Informations- und Kommunikation)
Für weitere Informationen bzw. ein individuell abgestimmtes Angebot stehe ich Ihnen gern weiter zur Verfügung.
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